Die Predigt kann auch am Telefon mitgehört werden, jeweils am Sonntag um 10 Uhr.
1) Telefonnummer 043 550 70 93 wählen
2) bei Aufforderung den Zugangscode eingeben: 864043 #

Gottesdienstbetrieb - Schutzmassnahmen
01. März 2021
Die aktuellen Bestimmungen des Bundesrates erlauben weiterhin 50 Gottesdienstbesucher. Weiterhin gelten die Maskenpflicht sowie die Abstandsregeln einzuhalten.
Neue Regelungen wie etwa das Singen sind im aktuellen Schutzkonzept der Freikirchen Schweiz einsehbar (Rot). Die Schutzkonzepte sind einsehbar unter Weitere Informationen GfC Schweiz.
Die aktuellen Anlässe sind im Terminkalender einzusehen.
11. Dezember 2020
Am Freitagnachmittag 11.12. hat der Bundesrat informiert und zu unserer grossen Freude religiöse Feiern bis 50 Personen nicht eingeschränkt. Wir erachten dies als ein Privileg und wollen damit verantwortlich umgehen! Sehr erfreulich ist, dass am Freitagabend der Kanton Bern in einer Medienmitteilung nun auch die 15 Personen Beschränkung aufgehoben, es gilt nun in diesem Kanton die 50-Personen-Beschränkung.
Dies ermöglicht uns nun wieder Gottesdienste in diesem Rahmen durchzuführen. Die aktuellen Anlässe sind im Terminkalender einzusehen.
23. Oktober 2020
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat heute im Rahmen der Medienkonferenz über weitreichende verschärfte Massnahmen zur Minimierung der Übertragung der Corona-Infektionen informiert.
Die verordneten Massnahmen gelten ab heute, 23.10.2020 um Mitternacht vorerst für 4 Wochen bis 23. November 2020. Bereits gebuchte Privatanlässe wie Hochzeiten, Geburtstage etc. dürfen dieses Wochenende (24./25.10.2020) noch wie geplant stattfinden.
Uns trifft als Gemeinde, dass Veranstaltungen mit über 15 Personen im öffentlichen wie auch im privaten Bereich verboten sind. Dies bedeutet, dass im Kanton Bern die derzeit laufenden Bibeltage und Evangelisation eingestellt werden müssen und am Sonntag keine Gottesdienste abgehalten werden dürfen.
In allen unseren Tätigkeitsbereichen setzen wir die verordneten Massnahmen um, also auch bei Zusammenkünften in Hauskreisen, in der Senioren- und Jugendarbeit oder bei anderen Angeboten der Gemeinde. Wir tun dies unter Beachtung der Empfindungen, die wir in der Gesellschaft wahrnehmen.
- Wir weisen auf das Angebot der Online-Predigten hin.
- Gotteshäuser dürfen explizit offen bleiben unter dem Vorbehalt, dass sich nicht mehr als 15 Personen gleichzeitig darin aufhalten dürfen.
- In diesem Rahmen dürfen also Zusammenkünfte wie z.B. Gebetstreffen, etc. stattfinden.
Weitere Informationen GfC Schweiz.
1. Oktober 2020
Das Schutzkonzept wurde der aktuellen Lage angepasst.
Für uns als Gemeinde gibt es folgende kleine Anpassungen:
- Das Singen mit Maske wird empfohlen soll aber weiterhin freiwillig bleiben.
- Der Betrieb des "Kaffeestüblis" wird in der kalten Jahreszeit im Saal durchgeführt. Die engen Platzverhältnisse im Haus sind für die notwendigen Abstandsregeln nicht geeignet.
Das neu unterzeichnete Schutzkonzept ist auf dieser Seite abgelegt und einsehbar (siehe weiter unten)
Weitere Informationen GfC Schweiz.
7. Juni 2020
Wir freuen uns, dass wieder Gemeindeanlässe unter bestimmten Voraussetzungen (Schutzkonzept) durchgeführt werden können.
Das Schutzkonzept sowie weitere Links zu allen Schutzmassnahmen sind nachfolgend aufgeführt bzw. verlinkt.
